Von der Forderung zum Guthaben.
Immer mehr Auftraggeber sehen Lieferanten und Dienstleister als eine Art preiswertes Kreditinstitut, dessen überfällige Rechnungen sie einfach immer später begleichen. Trotz des oft verständlichen Zorns, der daraus resultiert, ist es natürlich falsch, in rechtliche Grauzonen auszuweichen, um eine schwindende Zahlungsmoral „mit Nachdruck“ zu verbessern. Unser Rechtssystem kennt genügend wirksame „Daumenschrauben“, um verstockte Zahler in flotte Überweiser zu verwandeln. Allerdings werden diese juristischen Mittel noch zu wenig genutzt.
Wir unterstützen Sie zum Beispiel:
- beim Umgang mit Forderungen wie beim Aufbau von Mahn-, Klage- und Vollstreckungsroutinen
u.a. simple und wirksame Grundregeln, notwendige Verfahren und Fristsetzungen, Säumniszuschläge - bei der Recherche
u.a. Prüfung von Bonität und Sicherheiten - bei der Rechtssicherheit der Forderungen
u.a. notarielle Schuldanerkenntnis und Vollstreckungstitel - bei der Vollstreckung und Pfändung
u.a. Zwangsvollstreckung, Mobiliar- und Vollstreckungspfändung